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   LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87   

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https://dejure.org/1991,16369
LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87 (https://dejure.org/1991,16369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.03.1991 - L-12/J-1294/87 (https://dejure.org/1991,16369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. März 1991 - L-12/J-1294/87 (https://dejure.org/1991,16369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1265 Abs 1 S 1 RVO, § 58 Abs 1 EheG 1946, § 59 Abs 1 EheG 1946
    Letzter wirtschaftlicher Dauerzustand bei unterlassener Rentenantragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 61/85
    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 11. November 1986 - 4 a RJ 61/85 in ">1265%20RVO%20Nr.%2082#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1265 RVO Nr. 82), dass die Unterhaltsfähigkeit des geschiedenen Ehemannes grundsätzlich nicht entfällt, wenn er es unterlässt, einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen.

    Ebenso wie sich die Unterhaltsfähigkeit nicht nach dem tatsächlichen Verdienst, sondern nach dem fiktiv zu erzielenden bemisst (BSG, Urteil vom 11. November 1986, a.a.O.), ist sie auch aufgrund eines fiktiven Rentenantrags und einer fiktiven Rente zu bestimmen, in der genannten Entscheidung führt das Bundessozialgericht aus, dass die Unterhaltsfähigkeit des geschiedenen Ehemannes grundsätzlich nicht entfällt, wenn er es unterlässt, einer nach den Verhältnissen des Einzelfalles ihm zuzumutenden, sich bietenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, und er allein aus diesem Grund über kein Einkommen verfügt, von dem er den Unterhalt an die geschiedene Ehefrau zahlen kann.

  • BSG, 28.02.1990 - 8 RKn 3/89

    Verschleiertes Arbeitseinkommen bei Geschiedenenwitwenrente

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Entsprechend hat das BSG dann auch in der Entscheidung vom 28. Februar 1990 (8 RKn 3/89) darauf hingewiesen, dass eine fiktive Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Feststellung der Unterhaltsfähigkeit berücksichtigt werden kann, wenn der Versicherte die Rentenleistung allein deswegen nicht oder zu spät beantragte, um der geschiedenen Ehefrau gegenüber nicht unterhaltspflichtig zu werden.
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 49/80

    Studium - Umwandlung der Ausbildung - Ausbildung - Fachschulausbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Davon kann hier jedoch abgesehen werden, weil die Verhältnisse gleich geblieben sind (BSG, Urteil vom 13. August 1981 - 11 RA 49/80 in ">1265%20RVO%20Nr.%2056#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1265 RVO Nr. 56).
  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 87/80

    Unterhaltsanspruch; Berechnung des Unterhalts; Mindestbedarf; Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Verhältnismäßig kurze Krankheitszeiten können unberücksichtigt bleiben, im übrigen ist jedoch auf die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen und vor allem zu beachten, ob die Krankheit spätere Todesursache gewesen ist und den Tod in absehbarer Zeit hätte herbeiführen müssen (BSG, Urteil vom 1. Juni 1982 - 1 RA 87/80 in ">1265%20RVO%20Nr.%2064#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1265 RVO Nr. 64).
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75

    Unterhaltsanspruch - Geschiedene Frau - DDR - Maßgebliches Recht - Projektion

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Dabei muss jedoch sein eigener Notbedarf gewährleistet sein (BSG, Urteil vom 28. November 1963 - 11 RA 50/75 in SozR § 1265 RVO Nr. 15).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 54/86

    Vollstreckbare Urkunde - Unterhaltsvertrag - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Der Versicherte hätte zwar im Wege einer Abänderungs- oder Vollstreckungsgegenklage (§§ 323, 767 der Zivilprozessordnung - ZPO - vgl. auch BSG, Urteil vom 26. August 1987 - 11 a RA 54/86 in ">1265%20RVO%20Nr.%2086#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1265 RVO Nr. 86) ab dem Zeitpunkt seiner Krebserkrankung den Unterhaltsbetrag vermindern, nicht jedoch grundsätzlich beseitigen können.
  • BSG, 14.03.1968 - 11 RA 227/67

    Witwenrente - Witwe eines Wanderversicherten - Wiederheirat - Auflösung der neuen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Die Ausbildungsvergütung schließlich, die die Klägerin während des Blockpraktikums von August 1982 bis März 1983 erhielt, ist in gleicher Weise wie ein befristetes Arbeitsverhältnis (BSG, Urteil vom 10. Juli 1986 - 11 RA 6/85 in ">1265%20RVO%20Nr.%2080#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1265 RVO Nr. 80 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. Juli 1968 - 11 RA 227/67 in SozR Nr. 46 zu § 1265 RVO) für die Bestimmung des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes nicht in Betracht zu ziehen.
  • BSG, 15.05.1975 - 4 RJ 149/73
    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    In einer früheren Entscheidung (Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 RJ 149/73) ist ausgeführt, dass eine Krankheitszeit nicht schon deshalb außer Betracht bleiben kann, weil sie in weniger als einem Jahr zum Tode geführt hatte; bei längerer Dauer dürfe jedoch die Krankheitszeit nicht ausgeklammert werden.
  • BSG, 26.06.1973 - 4 RJ 131/72

    Unterhaltsbedürftigkeit - Geschiedene Frau - Ausreichende Arbeitseinkünfte -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.1991 - L-12/J-1294/87
    Zunächst ist davon auszugehen, dass grundsätzlich die Unterhaltsberechtigung besteht, solange ein Kind unter 16 Jahren zu erziehen ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 1973 - 4 RJ 131/72 in SozR § 1265 RVO Nr. 68).
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